Eine Forderung zu haben ist schön, man muss Sie aber auch durchsetzen.
Eigenes Forderungsschreiben
Sie können Ihre Forderung direkt geltend machen, z.B. unter Verwendung eines Musterschreibens. Sie sollten dann aber auf eine längere Auseinandersetzung vorbereitet sein. Gleichzeitig sollten Sie die Rechtsprechung zu Ihrem Fall beobachten und sicherstellen, dass Sie alle Formalien und Fristen einhalten. Spätestens wenn die Verjährung Ihrer Forderung droht, kommen Sie ohne rechtliche Unterstützung nicht mehr aus.
Einzelklage
Sie können auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt mit einer Klage beauftragen. Sie tragen dann allerdings vollständig das Kostenrisiko. Wenn Sie Ihre Klage verlieren, können Ihre Kosten, Ihre eignen und die der Gegenseite, auch den Wert der Forderung übersteigen. Wenn Sie Ihre Klage gewinnen erhalten Sie die gesamte Forderung. Häufig werden in solchen Fällen aber auch Vergleiche abgeschlossen oder die Klage bringt nur einen Teilerfolg, dann müssen Sie i.d.R. Ihre eigenen Kosten ganz oder teilweise bezahlen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie zunächst über eine Deckungsanfrage bei der Versicherung klären, ob diese die Deckung übernimmt. Dazu müssen Sie der Versicherung Ihren Fall beschreiben und die zugehörige Dokumentation zur Verfügung stellen. Eine Deckung kann für bestimmte Verträge z.B. Baufinanzierung, ausgeschlossen sein. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestanden haben als Ihre Forderung rechtlich entstanden ist, das kann ggf. mehrere Jahre her sein. Wenn Sie die Deckungszusage erhalten können Sie direkt Ihren eigenen Anwalt beauftragen. Wenn Sie Ihre Klage gewinnen erhalten Sie die gesamte Forderung. Im Verlustfall trägt die Versicherung alle Kosten, Sie zahlen, soweit vereinbart Ihre Selbstbeteiligung. Sehr häufig wird allerdings ein Vergleich vereinbart oder die Klage bringt nur einen Teilerfolg, bei dem jede Seite ihre Kosten trägt, auch hier zahlen sie Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung.
Prozessfinanzierung
Gesellschaften zur Prozessfinanzierung beteiligen sich an Rechtsstreitigkeiten anderer, indem sie deren Kostenrisiko übernehmen. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine Erfolgsbeteiligung. Prozessfianzierung ist aber nur für grosse Streitwerte verfügbar. Die typische Verbraucherforderung ist einzeln zu klein dafür.
Sammelklagen
Das deutsche Recht kennt, anders als in den USA, keine Sammelklagen. Viele Verbraucher haben jedoch viele Kleinforderungen gegen einen großen Gegner. Der große Gegner will aber oft diese berechtigten Forderungen nicht erfüllen, weil er weiß, dass kaum eine Kleinforderung gerichtlich geltend gemacht wird.
Das metaclaims Modell
Metaclaims sammelt Verbraucherforderungen, indem die Inhaber diese an uns abtreten und uns so ermächtigen, diese im eigenen Namen als eine Summe geltend zu machen. Metaclaims übernimmt auch Kleinforderungen und macht diese dann gebündelt geltend. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich um teilnehmen zu können. Metaclaims arbeitet auf reiner Erfolgsbasis, der Kunde trägt keinerlei Kostenrisiko. Metaclaims erhebt auch keine Vorschüsse. Im Erfolgsfalle, und nur dann, erhalten wir eine Beteiligung an der erstrittenen Summe. Gleichzeitig können wir auch die Forderung einziehen, da wir eine Inkassozulassung besitzen.