Aktuell
30.12.2019
Die Sammelklage wurde beim LG Braunschweig eingereicht. Ein nachträglicher Beitritt ist aber noch möglich, sofern Sie Musterkläger waren oder Ihr Auto erst 2017 zum Update gerufen wurde.
16.09.2019
Auch das OLG Koblenz hat entschieden, dass bei einem Dieselskandal-Fahrzeug ein „Minderwert des Fahrzeugs" von „etwa 10 % des Kaufpreises" vorliegt.
12.04.2019
Das LG Bremen hat entschieden, dass bei einem Dieselskandal-Fahrzeug ein „Mangelunwert" vorliegt, der auf 10% des Kaufpreises geschätzt wird.